GARANTIEBEDINGUNGEN [Stand: 07.11.2022]
der Firma
Voltus GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung: Michael Möller und Dirk Löding
Loog 7, D-23611 Bad Schwartau
Telefon: +49 451 989 03-0
Telefax: +49 451 989 03-399
E-Mail: info@voltus.de
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der HRB 10418
USt-IdNr.: DE273164886
Präambel
Wir freuen uns, dass Sie an dem Voltus Bauprogramm teilnehmen und die damit verbundene erweiterte 5 Jahres Voltus Garantie der Voltus GmbH (im Folgenden nur noch Voltus) in Anspruch nehmen wollen. Mit dem Voltus Bauprogramm unterstützen wir seit dem 29.09.2022 private und gewerbliche Kundinnen und Kunden mit besonderen Konditionen und Vorteilen zu den jeweils gültigen Teilnahmebedingungen, die Sie hier einsehen können. Nachdem Sie die Registrierung mittels unserer Online-Checkliste durchgeführt haben, werden Sie telefonisch von Ihrer direkten Ansprechpartner:in in unserem Hause informiert. Nachdem Ihre Teilnahme am Bauprogramm seitens Voltus angenommen wurde und Ihr Account durch Ihre/n direkte/n Ansprechpartner:in anschließend freigeschaltet wurde, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Wenn Sie sich erfolgreich bei dem Bauprogramm registriert und sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt haben, können Sie 5 Jahre lang die erweiterte Voltus Garantie für sämtliche während der 24-monatigen Bauphase erworbenen Produkte (außer Leuchtmittel) für sich in Anspruch nehmen.
Mit der Voltus Garantie erhalten Sie – neben Ihren gesetzlichen Rechten – weitere Leistungen von Voltus, die Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte ergänzen oder erweitern.
Nachfolgend haben wir Ihnen die Garantiebestimmungen und die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme zusammengestellt:
# 1.0 Die Voltus Garantie
- Die Voltus Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns für alle ab dem 29.09.2022 registrierten Verbraucher des Voltus Bauprogramms. Die Verbrauchereigenschaft bestimmt sich nach den §§ 13, 474 BGB. Danach sind Verbraucher alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Teilnahmebedingungen des Voltus Bauprogramms finden Sie hier.
- Auch gewerbliche Kundinnen und Kunden, die ab dem 29.09.2022 an dem Voltus Bauprogramm teilnehmen, können die Voltus Garantie für sich in Anspruch nehmen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass Systemintegratoren keine speziellen Systemintegrator-Konditionen erhalten, wenn diese an dem Voltus Bauprogramm teilnehmen.
- Die Voltus Garantie ist im Wesentlichen eine Haltbarkeitsgarantie für eine bestimmte Zeit für alle physischen Waren i.S.d. § 241a Abs.(1) S.1 BGB; sie gilt nicht für digitale Güter i.S.d. § 327a Abs. (3) Satz 1 BGB. Die Voltus Garantie besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen neben Ihren gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere Ihren Gewährleistungsansprüchen für alle im Rahmen des Bauprogramms angeschafften physischen Produkte und Waren, die Sie über Voltus erworben haben.
- Die Voltus Garantie besteht neben etwaigen Hersteller- und/oder Produktgarantien. Für diese Hersteller- und/oder Produktgarantien hat der jeweilige Garantiegeber (z.B. der Hersteller) einzustehen. Dafür ist Voltus nicht verantwortlich.
# 2.0 Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Voltus Garantie
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Voltus Garantie ist die Teilnahme an dem Voltus Bauprogramm. Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
- Sollten Sie die Teilnahmebedingungen nicht vollständig zu den hierzu vorgegebenen Zeitpunkten erfüllen, zwischenzeitlich abbrechen oder vorzeitig beenden, endet auch Ihre Voltus Garantie, unabhängig davon, ob die bei Vertragsabschluss begründete Garantiezeit schon abgelaufen ist oder nicht. Nur die vollständige Erfüllung der Teilnahmebedingungen über den gesamten, vorgegebenen Zeitraum berechtigt Sie für die Inanspruchnahme der Voltus Garantie.
# 3.0 Die Voltus Garantiebestimmungen
- Unser Anspruch ist selbstverständlich, dass wir Ihnen nur hochwertige und mangelfreie Produkte liefern. Aus diesem Grund haben wir unser Produktsortiment entsprechend sorgsam ausgewählt und sind von der einwandfreien Qualität der von uns vertriebenen Produkte überzeugt. Deshalb wollen wir den Teilnehmern des Voltus Bauprogramms auch für unseren Qualitätsanspruch über die gesetzlich geschuldeten Verpflichtungen hinaus nach den hier geregelten Bedingungen einstehen.
- Für alle physischen Produkte, die Sie bei uns über unseren Voltus Onlineshop erwerben, stehen wir daher 5 (in Worten: fünf) Jahre ab dem Rechnungsdatum dafür ein, dass das Produkt mangelfrei ist und bleibt. Dies bedeutet, dass die Voltus Garantie immer dann greift, wenn innerhalb der ersten 5 Jahre ab Rechnungsdatum ein Mangel auftritt, gleich, ob er schon bei Übergabe vorlag oder später erst auftritt. Maßgeblicher Startpunkt für den fünfjährigen Garantiezeitraum ist das Rechnungsdatum.
- Für die Bestimmung eines Mangels gilt § 434 BGB (Sachmangel), mit der Maßgabe, dass ein Mangel auch dann vorliegt, wenn dieser erst nach Gefahrenübergang auftritt (Haltbarkeitsgarantie). Demnach liegt ein Mangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang oder nach Gefahrenübergang innerhalb der Garantiezeit mangelhaft ist bzw. wird.
- Wenn ein Sachmangel bei Gefahrenübergang vorliegt oder innerhalb der Garantiezeit auftritt, dann werden wir diesen Mangel für Sie kostenlos beheben. Dies geschieht nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. durch Austausch des mangelhaften Teils oder Teilen davon (Nacherfüllung). Die gesetzlichen Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
- Die Voltus Garantie greift nur, wenn die Produkte fachmännisch (d.h. i.d.R. durch einen Fachbetrieb oder durch eine Person mit entsprechender Sachkenntnis) gemäß den produktbegleitenden Unterlagen (z.B. Montage- und Inbetriebnahmeanweisung) sowie den Planungsvorgaben und den allgemeinen Regeln der Technik installiert, montiert, eingestellt und betrieben werden. Wird in der jeweiligen Montage- und Inbetriebnahmeanweisung, die dem Produkt beiliegt, darauf hingewiesen, dass der Einbau, die Installation bzw. die Montage nur durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat, dann ist dies durch Sie nachzuweisen (z.B. durch Vorlage der Installationsrechnung o.ä.). Zudem sind Sie verpflichtet, die Produkte zur Aufrechterhaltung der Garantie während der Garantiezeit auch fachgerecht, d.h. durch einen entsprechenden Fachbetrieb, nach der jeweiligen Montage- und Inbetriebnahmeanweisung zu warten.
# 4.0 Welche Schäden/Mängel sind nicht von der Voltus Garantie umfasst?
- Folgende Mängel sind von der Voltus Garantie ausgeschlossen:
- Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, falsche oder nicht fachgerechte Installation, Montage und/oder Inbetriebnahme oder mangelnde oder falsche Wartung zurück zu führen sind;
- Mängel, die außerhalb der Garantiezeit auftreten;
- Mängel, die außerhalb der Garantiezeit gemeldet werden;
- Mängel, die schuldhaft selbst verursacht wurden.
- Von der Voltus Garantie ebenfalls ausgenommen sind:
- Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z.B. Leuchtmittel, Elektroden, Anoden, Filter, Batterien usw.) und/oder im Rahmen von Wartungsarbeiten ausgetauscht werden müssen;
- Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung entstehen;
- Glasbruch bei Solaranlagen.
# 5.0 Ihre gesetzlichen Rechte werden selbstverständlich nicht eingeschränkt!
- Die Voltus Garantie besteht unabhängig von Ihren gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere Ihren (unentgeltlichen) gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen oder anderen außervertraglichen Ansprüchen. Diese bleiben selbstverständlich vollständig erhalten und können von Ihnen nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen neben der Voltus Garantie jederzeit geltend gemacht werden und werden durch die Voltus Garantie nicht eingeschränkt.
- Namen und die Anschrift des Garantiegebers lauten wie folgt:
Voltus GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer, Michael Möller und Dirk Löding
Loog 7
D-23611 Bad Schwartau
Telefon: +49 451 989 03-0
Telefax: +49 451 989 03-399
E-Mail: info@voltus.de
www.voltus.de
- Um die Voltus Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Garantieanspruch gem. den Regeln der nachfolgenden #6 melden und entsprechend verfahren.
- Die Voltus Garantie bezieht sich auf alle physischen Produkte, die Sie als Mitglied des Voltus Bauprogramms bei uns über unseren Voltus Onlineshop erwerben.
- Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum, sofern Sie während der 24-monatigen Bauphase sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt haben. Endet Ihre Mitgliedschaft in dem Voltus Bauprogramm – gleich aus welchem Rechtsgrund – so endet automatisch auch Ihre Voltus Garantie, unabhängig davon, ob die Garantiezeit von 5 Jahren schon abgelaufen ist oder nicht.
# 6.0 Wie nehmen Sie die Voltus Garantie in Anspruch?
- Zur Inanspruchnahme der Voltus Garantie müssen Sie den Mangel innerhalb der Garantiezeit von 5 Jahren ab Rechnungsdatum bei uns mind. in Textform melden, aussagekräftig beschreiben (ggf. mit Fotos belegen). Eine Rücksendung des mangelhaften Teils/Produktes zu uns dürfen Sie erst vornehmen, wenn wir Sie dazu auffordern. Bitte beachten Sie, dass wir unaufgeforderte Sendungen innerhalb der Voltus Garantie nicht annehmen können.
- Wir prüfen den Garantiefall und geben Ihnen entsprechend Bescheid, wie zu verfahren ist.
Sollte noch zusätzlich die Vorlage von weiteren Nachweisen erforderlich sein, insbesondere die Vorlage von Installations-, Montage- oder Wartungsnachweisen, werden wir Sie entsprechend informieren. Diese sind dann von Ihnen vorzulegen. - Die Nacherfüllung der von uns als garantiepflichtig anerkannten Mängel erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile nach unserer Wahl für Sie unentgeltlich instand setzen oder durch einwandfreie Teile ersetzen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
- Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Durch Garantieleistung wird die Garantiefrist für Systemerzeugnisse weder verlängert noch erneuert.
Bad Schwartau im Oktober 2022