Vorteile des Bauprogramms*
(letzte Änderung am 30.01.2023)
Es warten große Vorteile auf Dich! Wenn Du die Teilnahmebedingungen erfüllt hast, steht dem Bauprogramm nichts mehr im Wege.
- Du erhältst eine Versandkostenfreiheit während der Bauzeit¹.
- Des Weiteren bekommst Du 3 % Cashback auf den gesamten Warenwert².
- Hinzu kommt noch eine Stunde „Rent-a-Techy“ kostenfrei³.
- Außerdem bekommst Du einen Sonderpreis für die Verteilerplanung⁴.
- Zusätzlich gibt es 5 Jahre Garantie⁵.
Zusätzliche Erläuterung
¹)
Die Versandkostenfreiheit während des Bauzeitraums umfasst Lieferungen europaweit in einem Umfang von maximal 300,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Die in diesem Umfang entstandenen Versandkosten schreiben wir nach Ablauf des Bauzeitraums auf das persönliche Bankkonto gut. Folglich erstatten wir keine Versandkosten, die über diesen Umfang hinausgehen.
²)
Wir überweisen rückwirkend das Guthaben über 3 % des gesamten Warenwertes auf das jeweilige Kundenkonto in unserem Webshop. Das Guthaben bezieht sich auf die im Bauzeitraum getätigten Bestellungen bei der Voltus GmbH und Nordic Energy Elektrotechnik GmbH.
³)
„Rent-a-Techy“ ist eine kostenpflichtige Beratungsdienstleistung in Höhe von 50,00 € pro angefangener Stunde. Die Beratung durch unsere Techniker findet in unserem Haus oder alternativ per Telefon / Skype statt. Die Buchung der Dienstleistung erfolgt zum regulären Preis von 50,00 €/Stunde. Der Betrag wird rückwirkend auf das persönliche Bankkonto überwiesen.
⁴)
Bei Beauftragung der Verteilerplanung über die Nordic Energy Elektrotechnik GmbH beläuft sich der Sonderpreis auf nur 249,00 €. Die Buchung der Planung erfolgt zum Preis von 449,00 €. Die Differenz von 200,00 € wird rückwirkend auf das persönliche Bankkonto überwiesen.
⁵)
Alle Teilnehmenden des Bauprogramms erhalten eine 5-Jahres-Garantie auf alle Produkte, die im maximal 24-monatigen Projektzeitraum bei Voltus erworben werden. Ausgenommen von der 5-Jahres-Garantie sind Produkte mit natürlichem Verschleiß (Bsp. Batterien, Leuchtmittel etc.). Alle weiteren Garantiebedingungen findest Du hier.
Die Vorteile sind nur mit der Erfüllung aller Teilnahmebedingungen verbunden.
Teilnahmebedingungen*
(Anpassungen vorbehalten – letzte Änderung am 26.07.2023)
I. Allgemeine Bedingungen
Im ersten Schritt ist die Checkliste auszufüllen.
Die Laufzeit des Bauprogramms ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Zudem ist der Einkaufswert für die Teilnahmebedingungen relevant. Dieser beträgt mindestens 3.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Das Voltus Baustellenbanner (oder Baustellenschild) wird gut sichtbar auf dem Baugrundstück angebracht und bleibt dort über die gesamte Bauzeit bestehen.
2.) Die Versandkostenfreiheit während des Bauzeitraums umfasst Lieferungen europaweit in einem Umfang von maximal 300,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Die in diesem Umfang entstandenen Versandkosten schreiben wir nach Ablauf des Bauzeitraums auf das persönliche Bankkonto gut. Eine Erstattung von Versandkosten, die über diesen Umfang hinausgehen, erfolgt nicht.
3.) Die Buchung der Dienstleistung „Rent-a-Techy“ ist eine kostenpflichtige Beratungsdienstleistung und erfolgt zum regulären Preis von 50,00 €/Stunde. Der Betrag wird im Rahmen der Teilnahme an dem Bauprogramm rückwirkend auf das persönliche Bankkonto überwiesen.
4.) Im Zuge des Bauprogramms beläuft sich der Betrag für die Verteilerplanung über die Nordic Energy Elektrotechnik GmbH auf nur 249,00 €. Die Buchung der Planung erfolgt zum Preis von 449,00 €. Die Differenz von 200,00 € wird rückwirkend auf das persönliche Bankkonto überwiesen.
5.) Zudem überweisen wir im Zuge des Bauprogramms rückwirkend das Guthaben über 3 % des gesamten Warenwertes auf das jeweilige Kundenkonto in unserem Webshop. Zudem bezieht sich das Guthaben auf die im Bauzeitraum getätigten Bestellungen bei der Voltus GmbH und Nordic Energy Elektrotechnik GmbH.
II. Social Media Bedingungen
1.) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer engagiert sich im Bereich Social Media und teilt dort auf dem öffentlichen Profil sichtbar den Baufortschritt. Es werden mindestens fünf repräsentative Beiträge mit Bildern verfasst, auf dem das Voltus Baustellenbanner (Baustellenschild) oder andere mit Voltus/Nordic Energy in Verbindung stehende Themen (z. B. Produktbeispiele, Installationsverteiler, fertige Lösungen) abgebildet sind. Diese Posts sind über den gesamten Bauzeitraum auf dem Social-Media-Kanal öffentlich sichtbar. Die Beiträge werden mit dem Hashtag #bauenmitvoltus gekennzeichnet und mit @bauenmitvoltus verlinkt.
2.) Pflichtposts sind: 1. Ein Beitrag mit dem Voltus-Baustellenbanner, bzw. unmittelbar nach Erhalt des Banners. 2. Vier weitere Beiträge sind innerhalb der Bauphase frei wählbar.
3.) Die sogenannten „Stories“ auf Instagram und Facebook zählen nicht als Post.
III. Bildrechte
1.) Übertragung der Nutzungsrechte
(1) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer überträgt im Rahmen der Teilnahme an dem Voltus Bauprogramm Voltus die zeitlich und räumlich unbegrenzten, inhaltlich nicht beschränkten, übertragbaren Nutzungsrechte an dem Urheberrecht der erstellten Fotos (Lichtbilder), digitalen Bildern (Handyaufnahmen, social media-Posts sowie Kopien davon etc.) und bildlichen Darstellungen, Texten oder des sonstigen urheberrechtlich geschützten Materials (das „Werk“), inklusive sämtlicher Neben- und Folgerechte für die Auswertung im Bereich social media sowie zur Verwendung im werblichen Bereich in unterschiedlichen Medien (Print/ Online/ Social Media) im Inland und Ausland sowie in konventioneller oder elektronischer Form.
(2) Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- das Recht zur Vervielfältigung und/oder es auf Bild- oder Tonträger zu übertragen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl, inklusive der Vervielfältigung des Werkes durch Übertragung auf Vorrichtungen zur wiederholten Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt;
- das Recht zur Verbreitung, d.h. das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen;
- das Recht zur zeitlich begrenzten, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienenden Gebrauchsüberlassung des Werkes (Vermietungsrecht);
- das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke öffentlich zur Schau zu stellen (Ausstellungsrecht)
- das Recht, das Werk durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, inklusive dem Recht, Funksendungen oder öffentliche Zugänglichmachung solcher Werke öffentlich wahrnehmbar zu machen (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht);
- das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung);
- das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (das Senderecht);
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger;
- das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung;
- das Recht ohne Einwilligung des Urhebers das Werk zu veröffentlichen oder Bearbeitungen des Werks zu verwerten;
- das Recht, das Werk aufzuführen und/oder öffentlich wiederzugeben (auch außerhalb von bestimmten Veranstaltungen) durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;
- das Recht, das Werk nach Belieben zu bearbeiten und/oder umzugestalten und diese Umgestaltung und/oder Bearbeitung zu veröffentlichen und umfassend zu verwerten;
- das Recht, das Werk in Druckwerken (z.B. Broschüren, Flyern, Briefen, Katalogen, Plakaten) zu nutzen, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen;
- das Recht, das Werk im Internet insbesondere im Bereich social media (z.B das Posten der Bilder auf eigenen social media-Kanälen (Facebook, Instagram etc.) zu nutzen, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen.
2.) Zusicherung
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer versichert, dass sie/er über das Voltus gelieferte Bildmaterial frei verfügen darf, dass es frei von Rechten Dritter ist, und dass ggf. abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, ohne dass hierfür irgendwelche Vergütungen seitens Voltus zu leisten sind. Dies gilt auch für Verwendung in der Werbung, symbolische Zusammenhänge und dergleichen.
3.) Veränderungen des Bildmaterials
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihre/seine Bilder auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, coloriert oder schwarzweiß von Farbe gedruckt. Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (i.S. §§ 22, 23 KUG) der jeweils abgebildeten Person müssen dabei vermieden werden. Voltus wird möglichst darauf achten, dass Motive besonderer Gestaltungshöhe (Lichtbildwerke) keine Verschlechterung erfahren.
4.) Haftung
(1) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet sich, Voltus von sämtlichen Schäden, angemessenen Kosten, Auslagen usw. frei zu halten, die ein Dritter aus Patent-, Urheberrechts-, Leistungsschutzrechten oder Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der überlassenen Werke gegenüber der Voltus geltend macht.
(2) Hinsichtlich entstehender Rechtsanwaltskosten gelten – neben den gesetzlichen Vorschriften des RVG – die nach Aufwand entstandenen Kosten als angemessen. Voltus hat die Teilnehmer umgehend schriftlich über jeden Anspruch oder angedrohten Anspruch gegen Voltus zu informieren. Voltus übernimmt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen über Beilegung oder Vergleich bezüglich eines solchen Anspruchs, wird sich allerdings bemühen, die Teilnehmer nach eigenem Ermessen in die Verteidigung und/oder Verhandlung einzubeziehen und diese mit den Teilnehmern abzustimmen. Voltus ist berechtigt, Zugeständnisse in solchen Angelegenheiten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Teilnehmer zu machen, solange Voltus die Teilnehmer über alle geplanten Schritte im Vorfeld informiert.
(3) Sollten über die vorstehenden Ziffern hinaus weitere Fragen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, werden sich die Vertragsparteien über die Behandlung dieser Fragen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verständigen.
IV. Kündigung
(1) Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann durch die Verwendung des hierfür vorgesehenen Kündigungsbuttons oder schriftlich an Voltus GmbH, Loog 7, 23611 Bad Schwartau jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
(2) Das Bestehen dieser Vereinbarung stellt eine Teilnahmevoraussetzung für das Voltus Bauprogramm dar. Sollten Sie die Bildnutzungsvereinbarung kündigen, endet damit auch Ihre Teilnahme an dem Voltus Bauprogramm. Sie können dann insbesondere nicht mehr die 5-Jahres-Garantie für nach diesem Zeitpunkt auftretende Garantiefälle in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Regelungen bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.
BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG
V. Widerrufsrecht (Allgemein / eCommerce)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Voltus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Michael Möller, Loog 7, D-23611 Bad Schwartau, E-Mail: info@voltus.de, Tel +49-451-989 030, Fax +49-451-989 03-399, www.voltus.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular benutzen, um Ihren Widerruf zu erklären
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG
VI. Weitere Bestimmungen
(1) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei zulässig.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts [IPR, der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts (CISG)].
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Voltus.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden.
Voltus behält sich die Prüfung der Erfüllung aller Teilnahmebedingungen vor der Auszahlung vor.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Voltus nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Bad Schwartau im Januar 2023
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